Jobradler

Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder wie z.B. Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs angewendet werden.

Das bedeutet:

Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/Pedelecs/S-Pedelecs im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Modelle den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen.

Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/Pedelecs/S-Pedelecs erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann. Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die Fahrrädern/Pedelecs/S-Pedelecs mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.